Diese Buchungsinfos sind als die allgemeinen Reservationsbedingungen zu verstehen, welche für Beltour und die Ferienwohnungsgäste, die mit Beltour eine Vereinbarung abschliessen, gültig sind.
1. Wir vermieten Ihnen im Namen und für Rechnung des Wohnungseigentümers die angebotene Wohnung.
Die Reservationsvereinbarung zwischen Beltour und dem Mieter tritt durch die Zahlung der Anzahlung in Kraft. Die Anzahlung ist bis zum in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum zu entrichten. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung ohne vorherige Rückfrage unverzüglich zu stornieren und das Objekt wieder online verfügbar zu machen.
Bei kurzfristigen (Anreise innerhalb 30 Tage ab Buchungsdatum) Buchungen ist der Gesamtbetrag vor Anreise in vollem Umfang zu entrichten. Im Falle einer Nichtanreise empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. In diesem Fall entfallen Kurtaxe und Reinigungskosten. Der ausstehende Betrag muss in jedem Fall beglichen werden, andernfalls werden rechtliche Schritte zur Einholung des Betrages eingeleitet.
Buchungen für die nachfolgende Wintersaison, welche vor dem 30. Juni getätigt werden, bzw. Buchungen für die nachfolgende Sommersaison, welche vor dem 31. Januar getätigt werden, bleiben bis zum jeweiligen Datum provisorisch. Diese Buchungsinfos bilden Bestandteil des Mietvertrages.
Die Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16 Uhr. Der Mieter erhält die Schlüssel des Mietobjekts am Domizil von Beltour, Rischinenstrasse 8, 3914 Blatten. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten kann der Schlüssel des Mietobjekts auch im Briefkasten Beltour deponiert werden. (um die Ecke vom Geldautomaten) Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten (inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten.
Wird aus technischen Gründen ein Wohnung als buchbar angezeigt, welche bereits belegt oder nicht mehr zur Vermietung steht, behält sich Beltour eine sofortige Stornierung des Objektes vor. Beltour wird innerhalb von 72h die Gäste kontaktieren.
Kann der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies Beltour unverzüglich mitzuteilen. Sofern eine alternative Vermietung von Beltour nicht möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig.
Ist eine alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter Beltour lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 300.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach Übernahme des Mietobjekts nicht eingehalten, so bleibt er Beltour dennoch den Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.
2. Beträgt die Mietdauer 3 oder 4 Miettage, wird der Mietbetrag auf die effektiven Miettage umgerechnet und für die Wohnungsreinigung ein Zuschlag von 20 % auf den umgerechnten Mietpreis erhoben; ab 5 Miettagen wird der Mietbetrag ohne Zuschlag auf die effektiven Mietage umgerechnet.
Dauert die Miete länger als 14 Tage, gewähren wir Ihnen eine Preisreduktion auf jeden Verlängerungstag: Bitte anfragen.
Es kann auf Voranzeige bei der Reservation eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben werden.
Es ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises in CHF zu leisten. Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Anzahlungen in €uro werden Ihnen zum aktuellen Wechselkurs, der von Beltour festgelegt wird, in CHF gutgeschrieben.
Bei Zahlung mit Kreditkarte wird kein Zuschlag erhoben.
Der Vermieter kann bei Ankunft vom Mieter eine Kaution in CHF und die Hinterlegung des Passes verlangen.
Erfolgt die Ankunft des Gastes nicht bis 18.00 Uhr und hat der Mieter seine spätere Anreise dem Vermieter nicht gemeldet; ansonsten ist der Vermieter der Wohnung ermächtigt, diese an andere Gäste weiterzuvermieten.
Bei Anreise ausserhalb der Öffnungszeiten, wenn diese dem Vermieter nicht angezeigt wurde, kann eine Check-in-Pauschale von Fr. 25.- erhoben werden.Die Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen (inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nur aufgrund besonderer Erlaubnis von der Beltour GmbH gestattet. Änderungen in der Personenanzahl können nur bis 48 Stunden vor Mietbeginn berücksichtigt werden.Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt ist der Beltour GmBH unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.Das Rauchen ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 400.- erhoben werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Schlüsselausgabe nur dann erfolgt, wenn die Gesamtkosten vom gemieteten Objekt vollständig beglichen bzw. bezahlt sind.
3. Die Beltour GmbH kann dem Mieter eine Mietkaution von bis zu 20 % der Bruttomiete vorab in Rechnung stellen. Die Mietkaution wird nach Beendigung der Mietzeit ungekürzt zurückerstattet, sollten keine Kürzungsgründe vorliegen
4. Die Chalets und Ferienwohnungen sind wie folgt klassifiziert:
* Einfach
** Standard
*** Mittelklasse
**** Erstklasse
Änderungen bezüglich der Ausstattung, der Einrichtungen und der technischen Installationen bleiben vorbehalten.
5. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar sorgsam zu behandeln sowie Schäden, welche durch sein eigenes Verschulden oder das seiner Gäste entstehen, zu melden. Mängel am Mietobjekt oder Inventar sind vom Mieter bei Übernahme zu melden. Der Vermieter kann keine Garantie übernehmen, dass der Internetanschluss über Wireless Lan jederzeit funktioniert.
Ausstattung:
Die Ferienobjekte sind wie im Wohnungsbeschrieb ausgestattet. Sollte ein Gegenstand nicht wie im Beschrieb vorhanden sein, wird die Beltour GmbH einen Ersatz in das Ferienobjekt legen. Ferien-Objekte mit Kamin/Cheminée/Giltsteinöfen sind nicht verpflichtet, für die Gäste Holz hinzustellen. Ferien-Objekte, welche einen Kamin besitzen, diesen aber mit einem Sicherheits-Schloss versehen haben, dürfen NICHT benutzt werden!
In den Ferien-Objekten sind keine Lebensmittel und Spülmittel vorhanden! Eine Badevorlage ein Kehrichtsack und eine Toilettenpapier-Rolle sind im Mietpreis inbegriffen.
Die 3-D Aufnahmen/Rundgänge werden mit viel Aufwand produziert. Die Aufnahmen dienen zur Ansicht wie die Räume des Objektes eingeteilt sind. Die Aufnahmen sind nicht verbindlich bezüglich der Möbel und der Einrichtungsgegenstände, da während eines Jahres Änderungen bzw. Sanierungen/Renovationen vorgenommen werden können. Änderungen bezüglich der Ausstattung, der Einrichtungen und der technischen Installationen bleiben vorbehalten.
6. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste (falls vorhanden) feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Vormittag der Beltour GmbH bis 11 Uhr mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt ansonsten vom Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch die Beltour GmbH bzw. den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es der Beltour GmbH bzw. dem Vermieter gestattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu betreten.
7. Das Mietobjekt darf nur mit der auf dem Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Haustiere dürfen vom Mieter nur mit vorgängiger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden und dürfen nicht alleine in der Wohnung gelassen werden.
8. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag bis 61 Tage vor Mietbeginn werden lediglich 10% des Mietpreises für Umtriebe verrechnet. Bei einem Rücktritt vom 60. bis 35. Tag vor Mietbeginn wird die Hälfte des Mietpreises verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird der ganze Mietpreis berechnet. Gelingt es dem Vermietungsbüro, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, wird die Anzahlung zurückerstattet. In jedem Falle wird bei einer Annullation eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben.
Buchungen für die nachfolgende Wintersaison, welche vor dem 30. Juni getätigt werden, bzw. Buchungen für die nachfolgende Sommersaison, welche vor dem 31. Januar getätigt werden, bleiben bis zum jeweiligen Datum provisorisch.
Falls Sie wegen Schliessung der Skianlagen aufgrund von Covid 19 nicht anreisen dürfen, werden wir die Gelder vollumgänglich zurücküberweisen. Falls aus persönlichen Gründen nicht angereist werden kann, bitten wir Sie, dies mit Ihrer Reiseversicherung zu klären.
Private Treffen und Feste: Regel: Hier finden Sie die Infos auf der Seite vom Bag.
9.Für Einflüsse und Zustände, die außerhalb des Einflussbereiches von der Beltour GmbH bzw. dem Vermieter liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch von Strom oder Wasser, Unterbruch im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen, Pandemie, Epidemie etc.) können diese nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat die Beltour GmbH das Recht, ein gleichwertiges Mietobjekt als Ersatz zu stellen, sofern dies möglich ist.
10. WLAN
Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten.
Insbesondere hat der Benutzer kein Recht, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Sollte aufgrund einer technischen Störung das W-LAN nicht nutzbar sein, wird seitens der Beltour GmbH kein Geld zurückerstattet.
Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw.ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des W-LAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zurKenntnis, dass das W-LAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht,aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich.Jede missbräuchliche Verwendung des W-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
TV Geräte-Empfang:
Objekte, welche im Eigentum ausländischer Eigentümer sind, haben unter eventuell KEINE SRG-ACCESS Karte installiert. Sie können uns kontaktieren, damit wir überprüfen, ob in ihrem Objekt die Schweizer Sender über Satellit zu Empfangen werden. Die Beltour GmbH vergütet aufgrund der fehlenden SAT-ACCESS Karte kein Geld zurück.
11.Schäden oder Verkauf
Wird eine Wohnung verkauft oder kann diese durch einen Schaden oder höhere Gewalt nicht bewohnt oder übergeben werden, darf die Beltour GmbH nach eigener Wahl den Vertrag der gemieteten Wohnung durch einen gleichwertigen Wohnungstyp ersetzen. Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, so kann die Beltour GmbH wie auch der Mieter vom Mietvertrag bis zum eigentlichen Datum des vereinbarten Mietbeginns zurücktreten. Der Mieter erhält in diesem Falle geleistete Vorauszahlungen ungekürzt zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegen die Beltour GmbH sind ausgeschlossen.
Organisation von Reparaturen:Bei auftretenden Schäden in den Objekten, wie zum Beispiel Problemen mit dem Wasserabläufen/Elektrogeräten/Heizkörper, wird der Vermieter bemüht sein, innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen qualifizierten Handwerker zu organisieren. Es ist jedoch zu beachten, dass es an Wochenenden möglicherweise schwieriger ist, einen Handwerker zu finden, was zu zeitlichen Verzögerungen bei Reparaturen führen kann. Aufgrund der besonderen Lage und der spezifischen Anforderungen der Objekte auf der Belalp kann der Verwaltungsaufwand erhöht sein. Mieter werden gebeten, Verständnis für etwaige Zeitverzögerungen bei administrativen Prozessen oder notwendigen Maßnahmen zu haben. Der Vermieter wird sich dennoch bestmöglich bemühen, etwaige Verzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Mieter regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.
Wochenend-Reparaturen:Insbesondere an Wochenenden kann es herausfordernder sein, einen Handwerker zu beauftragen, was zu einer möglichen Verzögerung bei der Reparatur führen kann. Wir bitten um Verständnis für diese Umstände.
Ausschluss von Schadenersatz und Mietrückerstattung:Es wird klargestellt, dass der Vermieter nicht für Schadenersatz oder die Rückerstattung der Miete oder Teil der Miete aufgrund solcher Schäden belangt werden kann. Diese Klausel soll sicherstellen, dass Mieter sich der begrenzten Verfügbarkeit von Handwerkern an Wochenenden bewusst sind und keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigungen aufgrund von Verzögerungen geltend machen können.
Weitere Maßnahmen bei größeren Schäden:Bei größeren Schäden wird der Vermieter das vom Mieterverband bereitgestellte Merkblatt für Mieterinnen und Mieter konsultieren. Dieses Merkblatt, verfügbar unter www.mieterverband.ch, dient als Leitfaden für weitere Schritte und Informationen im Falle erheblicher Schäden.
12.Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag solidarisch und unbeschränkt.
13.Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten. Dies gilt ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Die Grundreinigung der Wohnung, insbesondere die Küche und das Geschirr, erfolgt durch den Mieter. Der Abfall ist zu entsorgen.
15. Das Vermietungsbüro lehnt jede Verantwortung für eventuelle Schäden (Unfälle, Verluste, Verspätungen, usw.) ab. Gerichtsstand ist Brig, Schweiz.